
Die 183-Tage-Regel ist 1 Kriterium unter mehreren, und die Länder messen sie unterschiedlich. Die veröffentlichten Kriterien der steuerlichen Ansässigkeit von 47 Ländern und Territorien auf der Übersicht, jeweils mit Quelle.
Kurz gefasst, Stand Oktober 2026
Quelle: die Übersicht von Patrician.ch, eine eigene Rangliste von 100 Wohnadressen in 47 Ländern und Territorien. Steuersätze, Schwellenwerte und Aufenthaltswege sind belegt. Kosten, Sicherheit, Schulen, Sonne und Schönheit sind redaktionelle Indizes von Patrician.ch. Stand der Angaben: Oktober 2026. Aktualisiert am . Zitiervorschlag: Patrician.ch, Kriterien der steuerlichen Ansässigkeit nach Ländern 2026: die 183-Tage-Regel und mehr, patrician.ch/answers/tax-residence-tests-by-country/, Oktober 2026.
Das veröffentlichte Kriterium, das eine Person steuerlich ansässig macht, für 36 Länder auf der Übersicht, die Einkommen besteuern. Die Tageszählung ist 1 Kriterium unter mehreren. In den meisten dieser Länder ist ansässig, wer 1 der übrigen Kriterien erfüllt, auch ohne die Tage.
Mehr als 183 Tage im Kalenderjahr. Kurze Abwesenheiten gelten als Anwesenheit, sofern keine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land nachgewiesen wird.
Die übrigen KriterienDer Hauptsitz der Tätigkeiten oder der wirtschaftlichen Interessen liegt in Andorra.
Quelle: Andorranisches Gesetz über die Einkommensteuer natürlicher Personen (Llei 5/2014), Artikel 8
Keine Tagesgrenze. Ausländische Staatsangehörige werden nach 12 Monaten Anwesenheit ansässig.
Die übrigen KriterienDauerhafter ausländerrechtlicher Aufenthalt.
Quelle: Argentinisches Einkommensteuergesetz (Ley 20.628), Artikel 116
Mehr als die Hälfte des Einkommensjahres, der sogenannte «183-Tage-Test», es sei denn, der gewöhnliche Aufenthaltsort liegt im Ausland und es besteht keine Absicht, einen Wohnsitz zu begründen.
Die übrigen KriterienDas Aufenthaltskriterium (resides test), das Domizilkriterium (domicile test) und das Kriterium der Commonwealth-Altersvorsorge (Commonwealth superannuation test).
Ein Aufenthalt von mehr als 6 Monaten. Die Steuerpflicht wirkt dann auf die ersten 6 Monate zurück.
Die übrigen KriterienWohnsitz: eine Wohnung, die beibehalten und benutzt wird.
Quelle: Österreichische Bundesabgabenordnung (BAO), Paragraf 26
Mehr als 182 Tage im Einkommensjahr.
Die übrigen KriterienGewöhnlicher Aufenthalt (ordinarily resident): ein ständiger Wohnsitz in Barbados und die Erklärung der Absicht, mindestens 2 Einkommensjahre in Folge dort zu leben.
Ein Aufenthalt von mindestens 183 Tagen in 1 oder 2 Kalenderjahren.
Die übrigen KriterienEine Wohnung, die in 1 oder 2 Kalenderjahren ununterbrochen während mindestens 183 Tagen im Eigentum oder Besitz steht. Ein Aufenthalt darin ist nicht erforderlich.
Mehr als 183 Tage im Kalenderjahr. Oder 60 Tage, bei Bindungen zu Zypern und höchstens 183 Tagen in einem einzelnen anderen Land.
Die übrigen KriterienFür die 60-Tage-Regel: ein Unternehmen, eine Anstellung oder ein Verwaltungsratsmandat in Zypern sowie ein ständiger Wohnsitz dort.
Quelle: Zyprisches Einkommensteuergesetz 118(I)/2002, Section 2
183 Tage oder mehr im Kalenderjahr.
Die übrigen KriterienEin ständiger Wohnsitz in Tschechien.
Quelle: Tschechisches Einkommensteuergesetz 586/1992, Paragraf 2
Mehr als 182 Tage im Steuerjahr, zusammenhängend oder nicht.
Quelle: Dominikanisches Steuergesetzbuch (Ley 11-92), Artikel 12, Absatz I
Im Gesetz keine. Nach amtlicher Weisung gilt ein Aufenthalt von mehr als 6 Monaten im Jahr in den meisten Fällen als Hauptaufenthaltsort.
Die übrigen KriterienEin Wohnsitz oder hauptsächlicher Aufenthaltsort in Frankreich, eine berufliche Tätigkeit in Frankreich oder der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen in Frankreich. 1 davon genügt.
Quelle: Verwaltungsanweisungen der französischen Steuerbehörde (BOFiP), BOI-IR-CHAMP-10
Ein ununterbrochener Aufenthalt von mehr als 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag. Kurze Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Ein Aufenthalt von bis zu 1 Jahr ausschliesslich zu Besuchs-, Erholungs- oder Kurzwecken zählt nicht.
Die übrigen KriterienEine Wohnung in Deutschland, die unter Umständen innegehalten wird, die darauf schliessen lassen, dass sie beibehalten und benutzt wird.
Mindestens 183 Tage in einem Veranlagungsjahr oder mehr als 300 Tage über 3 aufeinanderfolgende Jahre.
Mehr als 183 Tage in beliebigen 12 Monaten. Die Ansässigkeit beginnt dann mit dem ersten Tag der Anwesenheit.
Die übrigen KriterienEin ständiger oder hauptsächlicher Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Griechenland.
Quelle: Griechische Steuerbehörde (AADE), steuerliche Ansässigkeit natürlicher Personen
Mehr als 180 Tage in einem Veranlagungsjahr oder mehr als 300 Tage in 2 aufeinanderfolgenden Jahren, von denen eines das betreffende Jahr ist.
Die übrigen KriterienGewöhnlicher Aufenthalt in Hongkong. Das Kriterium dient der Entlastung nach Doppelbesteuerungsabkommen und der Ansässigkeitsbescheinigung: Die Lohnsteuer (salaries tax) hängt nicht von der Ansässigkeit ab.
Quelle: Hong Kong Inland Revenue Department, Ansässigkeitsbescheinigung
Mehr als 183 Tage innerhalb von 12 Monaten.
Die übrigen KriterienAufenthalt in Indonesien oder Anwesenheit in einem Steuerjahr mit der Absicht, sich dort niederzulassen.
Quelle: Indonesische Steuerbehörde, Verordnung PER-23/PJ/2025
Eine Vermutung, keine feste Regel: 183 Tage oder mehr im Steuerjahr, oder 30 Tage oder mehr im Steuerjahr und 425 Tage oder mehr in diesem und den 2 vorangehenden Jahren. Ein angefangener Tag zählt als voller Tag.
Die übrigen KriterienMassgebend ist der Lebensmittelpunkt: der ständige Wohnsitz, der Wohnort der Familie, der regelmässige Arbeitsort sowie die wirtschaftlichen und sozialen Bindungen. Sowohl die Person als auch die Veranlagungsbehörde können die Vermutung widerlegen.
Quelle: Israelische Einkommensteuerverordnung (Income Tax Ordinance), Section 1
Physische Anwesenheit während des grössten Teils der Steuerperiode: 183 Tage oder mehr, in einem Schaltjahr 184. Bruchteile eines Tages zählen.
Die übrigen KriterienAufenthalt (der gewöhnliche Aufenthaltsort) oder Wohnsitz (der Mittelpunkt der persönlichen und familiären Beziehungen) während des grösseren Teils des Zeitraums. Eine Eintragung im Melderegister während des grösseren Teils des Zeitraums gilt als Ansässigkeit, sofern nichts anderes nachgewiesen wird.
Quelle: Agenzia delle Entrate, Regole generali per persone fisiche
Keine Tagesgrenze. Ein ohne Unterbrechung während 1 Jahr oder länger gehaltener Wohnsitz.
Die übrigen KriterienWohnsitz in Japan. Ausländische Staatsangehörige mit höchstens 5 Jahren in Japan innerhalb der letzten 10 gelten als nicht ständig Ansässige.
Quelle: Japan National Tax Agency, Leitfaden zur Einkommensteuer 2025
Keine feste Tagesgrenze. Besuche von durchschnittlich mehr als 90 Nächten pro Jahr über 4 Jahre begründen die Ansässigkeit ab dem Jahr 5.
Die übrigen KriterienDauer und Häufigkeit der Aufenthalte sowie eine zur Nutzung verfügbare Unterkunft in Jersey.
Quelle: Government of Jersey, Ansässigkeit für die Einkommensteuer
Ein Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.
Die übrigen KriterienWohnsitz: Aufenthalt in Liechtenstein mit der Absicht des dauernden Verbleibens.
Ein Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.
Die übrigen KriterienSteuerlicher Wohnsitz: eine Wohnung in Luxemburg, die beibehalten und benutzt wird.
Quelle: Luxemburgisches Steueranpassungsgesetz vom 16. Oktober 1934
Mehr als 183 Tage im Jahr, gemäss Weisung der Steuerbehörde.
Die übrigen KriterienZuzug mit der Absicht, in Malta zu leben. Wer in Malta sowohl gewöhnlich ansässig als auch domiziliert ist, wird auf dem Welteinkommen besteuert, alle anderen nach dem Überweisungsprinzip (remittance basis).
Quelle: Malta Tax and Customs Administration, steuerliche Ansässigkeit
Keine.
Die übrigen KriterienEin Wohnsitz in Mexiko. Besteht zusätzlich ein Wohnsitz im Ausland, entscheidet der Mittelpunkt der Lebensinteressen: mehr als 50% der Einkünfte aus mexikanischen Quellen oder der Hauptmittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.
Quelle: Mexikanisches Bundessteuergesetzbuch (Código Fiscal de la Federación), Artikel 9
Mehr als 183 Tage im Steuerjahr.
Die übrigen KriterienWohnsitz oder Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen in Montenegro.
Quelle: Montenegrinisches Gesetz über die Einkommensteuer natürlicher Personen, Artikel 3
Mehr als 183 Tage in beliebigen 12 Monaten. Die Ansässigkeit endet nach mehr als 325 Tagen Abwesenheit in beliebigen 12 Monaten ohne ständige Wohnstätte in Neuseeland.
Die übrigen KriterienEin ständiger Aufenthaltsort (permanent place of abode) in Neuseeland.
Quelle: New Zealand Inland Revenue, steuerliche Ansässigkeit natürlicher Personen
Mehr als 183 Tage, zusammenhängend oder nicht, im Steuerjahr oder im Vorjahr.
Die übrigen KriterienEin in Panama begründeter ständiger Wohnsitz.
Quelle: Amtsblatt von Panama 27108, Gesetz 52 von 2012, Artikel 13 (Steuergesetzbuch, Artikel 762-N)
Mehr als 183 Tage, zusammenhängend oder nicht, in beliebigen 12 Monaten, die im betreffenden Jahr beginnen oder enden.
Die übrigen KriterienBei weniger Tagen: eine Wohnung, die unter Umständen gehalten wird, die auf die Absicht schliessen lassen, sie beizubehalten und als gewöhnlichen Wohnsitz zu nutzen.
Quelle: Portugiesisches Einkommensteuergesetzbuch für natürliche Personen (CIRS), Artikel 16
Für den bundesrechtlichen US-Test der Bona-fide-Ansässigkeit: mindestens 183 Tage in Puerto Rico im Steuerjahr oder 1 von 4 weiteren Anwesenheitstests.
Die übrigen KriterienKein steuerlicher Lebensmittelpunkt (tax home) ausserhalb von Puerto Rico und keine engere Verbindung zu den Vereinigten Staaten oder einem anderen Land.
183 Tage oder mehr Anwesenheit oder Beschäftigung in Singapur im Kalenderjahr vor dem Veranlagungsjahr.
Die übrigen KriterienAufenthalt in Singapur, abgesehen von angemessenen vorübergehenden Abwesenheiten.
Quelle: Inland Revenue Authority of Singapore, Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit
Mehr als 183 Tage im Kalenderjahr.
Die übrigen KriterienDer Hauptsitz der Tätigkeiten oder der wirtschaftlichen Interessen liegt in Spanien. Die Ansässigkeit wird vermutet, sofern nichts anderes nachgewiesen wird, wenn der nicht rechtlich getrennt lebende Ehegatte und die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder in Spanien leben.
Quelle: Spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria), gewöhnlicher Aufenthalt
30 Tage bei Erwerbstätigkeit oder 90 Tage ohne. Kurze Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt, und die Tage sind nicht an ein Kalenderjahr gebunden.
Die übrigen KriterienSteuerrechtlicher Wohnsitz: Aufenthalt in der Schweiz mit der Absicht des dauernden Verbleibens.
Quelle: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Artikel 3
180 Tage oder mehr im Steuerjahr, bei einem Aufenthalt von über 1 oder mehreren.
Quelle: Thailändisches Steuergesetzbuch (Revenue Code), Section 41
183 Tage oder mehr innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten. Oder 90 Tage oder mehr für Staatsangehörige der VAE oder eines GCC-Staates sowie für Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung mit ständiger Wohnstätte, Arbeitsstelle oder Geschäftstätigkeit in den VAE.
Die übrigen KriterienDer gewöhnliche oder hauptsächliche Wohnsitz und der Mittelpunkt der finanziellen und persönlichen Interessen liegen in den VAE. Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf natürliche Personen.
183 oder mehr Tage im Steuerjahr.
Die weiteren KriterienEin einziges Zuhause im Vereinigten Königreich während 91 oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen, mit mindestens 30 darin verbrachten Tagen im Steuerjahr, oder eine Vollzeittätigkeit im Vereinigten Königreich über einen beliebigen Zeitraum von 365 Tagen. Unter 16 Tagen gilt man in der Regel als nicht ansässig, für Personen, die in den 3 vorangegangenen Steuerjahren nicht ansässig waren, unter 46 Tagen.
Quelle: GOV.UK, Ansässigkeit und Steuern im Vereinigten Königreich
Der Substantial Presence Test: 31 Tage im Jahr und 183 Tage über 3 Jahre, wobei 1/3 der Tage des Vorjahres und 1/6 der Tage des Vorvorjahres angerechnet werden.
Die weiteren KriterienDer Green-Card-Test. US-Bürger werden unabhängig von ihrem Wohnort besteuert.
Quelle: US Internal Revenue Service, Substantial Presence Test
Mehr als 183 Tage im Kalenderjahr.
Die weiteren KriterienDer Mittelpunkt der Tätigkeiten, die Lebensinteressen (Ehepartner und minderjährige Kinder in Uruguay) oder eine qualifizierende Investition in Uruguay.
Quelle: Uruguayische Steuerbehörde (DGI), Gründe der steuerlichen Ansässigkeit
Kein Land auf der Liste entspricht Ihrer Suche. Aufgeführt sind 47 der 47 Länder im Vergleich.
Kriterien gemäss den Veröffentlichungen der jeweiligen Steuerbehörde oder dem jeweiligen Gesetz, gelesen am 8. Oktober 2026. «Veröffentlichte Quellen» kennzeichnet eine Zeile, die anhand fachlicher Zusammenfassungen erstellt wurde, weil der amtliche Text nicht zugänglich war. Beanspruchen 2 Länder dieselbe Person als ansässig, entscheidet die Kollisionsregel des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen ihnen. Veröffentlichte vergleichende Recherche, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
11 Orte im Vergleich erheben keine Einkommenssteuer auf natürliche Personen. Damit ändert sich die Frage: Was veröffentlicht der Ort zur Ansässigkeit, und unter welcher Bedingung bescheinigt er sie?
Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit unterliegt seit dem 1. Juli 2016 nicht mehr der Einkommensteuer. Der Income Tax Act definiert dennoch, wer ansässig ist: eine ständige Wohnstätte in Antigua und Barbuda mit gewisser Anwesenheit im Jahr, 183 Tage oder mehr Anwesenheit, ein kürzerer Aufenthalt, der an ein Jahr mit 183 Tagen oder mehr anschliesst oder in ein solches übergeht, oder 30 Tage oder mehr für Inhaber eines Permanent Resident Certificate.
Quelle: Hinweis von Antigua und Barbuda zur steuerlichen Ansässigkeit, OECD-Portal, Personal Income Tax (Amendment) Bill 2016, Erläuterungen, Ministerium für Rechtsangelegenheiten von Antigua und Barbuda
Keine Gesetze über direkte Steuern und daher keine innerstaatliche Bestimmung, die die steuerliche Ansässigkeit definiert oder Kriterien dafür festlegt.
Quelle: Hinweis der Bahamas zur steuerlichen Ansässigkeit, OECD-Portal
Die Einkommensteuer auf natürliche Personen wurde 1980 abgeschafft. Die Weisungen des Inland Revenue Department zur steuerlichen Ansässigkeit betreffen Gesellschaften.
Quelle: Inland Revenue Department von St. Kitts und Nevis, Corporate Income Tax
Eine Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit nach dem Economic Residence Act: mindestens 45 Tage in Anguilla in jedem Kalenderjahr, weniger als 183 Tage in jedem anderen Land, eine jährliche Pauschalsteuer von US$75,000 und genehmigtes Grundeigentum von US$400,000 oder mehr.
Keine Einkommensteuer auf natürliche Personen. Die Mitteilung Bermudas an die OECD nennt keinen Test der steuerlichen Ansässigkeit für Personen.
Quelle: Hinweis Bermudas zur steuerlichen Ansässigkeit, OECD-Portal
Es wird keine Einkommensteuer erhoben. Das Territorium erhebt eine Lohnsummensteuer, Grundsteuern und Stempelabgaben.
Quelle: Peer-Review-Bericht des OECD Global Forum, Britische Jungferninseln, 2025
Keine direkten Steuern und keine Bestimmung des Rechts der Cayman Islands, die die steuerliche Ansässigkeit definiert.
Quelle: Hinweis der Kaimaninseln zur steuerlichen Ansässigkeit, OECD-Portal
Keine allgemeine Einkommensteuer auf natürliche Personen. Die Steuerbehörde stellt keine Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit aus, sondern nur eine Bestätigung, dass eine Person für die von ihr verwalteten Steuern registriert ist.
Quelle: Steuerverwaltung von Französisch-Polynesien (DICP), Merkblatt
Keine Einkommensteuer für Ansässige, ausser für französische Staatsangehörige gemäss dem Abkommen von 1963 mit Frankreich. Eine Wohnsitzbescheinigung für Steuerzwecke erhält, wer eine Aufenthaltsbewilligung besitzt und 1 oder mehr von 3 Bedingungen erfüllt: mehr als 183 Tage in Monaco, ein Hauptgeschäftssitz in Monaco oder der grösste Teil des Jahres in Monaco verbracht.
Quelle: Regierung von Monaco, Ansässigkeitsbescheinigung für Steuerzwecke
Der steuerliche Wohnsitz in St. Barth beginnt erst nach 5 Jahren Aufenthalt. Während der ersten 5 Jahre wird eine neu zugezogene Person als in Frankreich ansässig besteuert.
Keine Gesetze über direkte Steuern und keine Bestimmung des lokalen Rechts, die die steuerliche Ansässigkeit definiert.
Quelle: Hinweis der Turks- und Caicosinseln zur steuerlichen Ansässigkeit, OECD-Portal
Eine Aufenthaltsbewilligung und die steuerliche Ansässigkeit in einem Land sind 2 verschiedene Dinge: was jeder Status entscheidet. Was der Wegzug kostet: Wegzugssteuer nach Land. Die Tage im Schengen-Raum zählt der 90/180-Rechner.
Ein Kriterium, das 22 der 36 Länder mit Einkommenssteuer im Vergleich anwenden: Wer mehr als 183 Tage beziehungsweise 183 Tage oder mehr anwesend ist, gilt als steuerlich ansässig.
Der Bezugszeitraum ist unterschiedlich. Spanien, Uruguay und Andorra zählen das Kalenderjahr. Griechenland, Portugal, Indonesien und Neuseeland zählen beliebige 12 Monate. Das Vereinigte Königreich zählt sein Steuerjahr, die Vereinigten Staaten zählen über 3 Jahre.
Ja, in den meisten Ländern im Vergleich.
Ein Zuhause, die Familie oder der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen bilden in Spanien, Frankreich, Italien, Griechenland, Portugal und Mexiko ein eigenständiges Kriterium. Die Schweiz behandelt einen Aufenthalt von 90 Tagen als Ansässigkeit, mit Erwerbstätigkeit von 30 Tagen. Zypern kennt eine 60-Tage-Regel.
Argentinien, Frankreich, Japan, Jersey und Mexiko.
Frankreich prüft das Zuhause, die Erwerbstätigkeit und die wirtschaftlichen Interessen. Mexiko prüft das Zuhause und den Mittelpunkt der Lebensinteressen. Japan prüft den Wohnsitz oder einen während 1 Jahr unterhaltenen Aufenthalt. Argentinien zählt bei ausländischen Staatsangehörigen 12 Monate Anwesenheit.
Nicht für sich allein. Eine Bewilligung ist ein ausländerrechtlicher Status, die steuerliche Ansässigkeit wird nach Steuerrecht geprüft.
In den VAE erfüllt auch der Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung die Definition der steuerlichen Ansässigkeit nur mit 90 Tagen Anwesenheit und einem Zuhause, einer Anstellung oder einem Unternehmen vor Ort, oder mit 183 Tagen.
Aufgeführt sind 47 der 47 Länder und Territorien im Vergleich. Die übrigen folgen, sobald eine vollständig lesbare Quelle vorliegt.
Eine Zeile wird nur veröffentlicht, wenn der amtliche Text oder eine fachliche Zusammenfassung davon am oben genannten Datum gelesen wurde.
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